Eigentum bei Eheende – Optionen im Überblick




Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht sofort. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

Übertragung: Verbleib in der Immobilie und Ausgleichszahlung



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. bekomme mehr Informationen Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu Schulden führen, für die beide Partner verantwortlich sind. Es ist daher besser, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Vermietung der Immobilie



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. Damit haben Sie den Kopf frei für andere Dinge bei der Scheidung.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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